Biotop Schutz

    Biotopschutz Allgemeine Informationen

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind.

    Beschreibung

    Hamburg bietet eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. Fast 10 % der Landesfläche von Hamburg steht unter Naturschutz. Von Fließgewässern über extensiv genutzte Grünlandflächen bis hin zu Wäldern bietet Hamburg vielen, auch seltenen Arten Lebensraum. Aber auch Parkanlagen, baumbestandene Gärten, Dächer und Türme können wichtige Biotope sein. Im Fokus des Naturschutzes stehen
    • Erhalt der wertvollen naturnahen Biotope durch Flächenschutz
    • Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Ausbreitungsflächen
    • Erhalt nicht ersetzbarer Lebensräume
    • Erhalt und Entwicklung der standörtlichen Vielfalt
    • Sicherung von Kleinstlebensräumen und Sonderhabitaten
    • Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten
    • Biotopentwicklung auch auf Siedlungsflächen

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall.

    Voraussetzungen

    Für den Schutz von Biotopen ist es notwendig, rechtliche Vorgaben zu beachten, ökologische Zustände zu überwachen und nachhaltige Nutzung sowie aktive Erhaltung der Lebensräume zu gewährleisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf richtet sich nach dem Einzelfall.

    Fristen

    Es können Fristen gelten. Diese richten sich nach dem Einzelfall.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Karte "Arten- und Biotopschutz" mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms in Hamburg. Sie beschreibt als flächendeckendes Naturschutzprogramm Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Hierbei werden Wälder, Moore, Heiden oder Grünland ebenso einbezogen wie Wohngebiete und der Hafen.  

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Biotopkartierung- Biotopschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en