Biotop Schutz
Biotopschutz Allgemeine Informationen
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind.
Beschreibung
Hamburg bietet eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. Fast 10 % der Landesfläche von Hamburg steht unter Naturschutz. Von Fließgewässern über extensiv genutzte Grünlandflächen bis hin zu Wäldern bietet Hamburg vielen, auch seltenen Arten Lebensraum. Aber auch Parkanlagen, baumbestandene Gärten, Dächer und Türme können wichtige Biotope sein. Im Fokus des Naturschutzes stehen
- Erhalt der wertvollen naturnahen Biotope durch Flächenschutz
- Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Ausbreitungsflächen
- Erhalt nicht ersetzbarer Lebensräume
- Erhalt und Entwicklung der standörtlichen Vielfalt
- Sicherung von Kleinstlebensräumen und Sonderhabitaten
- Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten
- Biotopentwicklung auch auf Siedlungsflächen
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Internet
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall.
Voraussetzungen
Für den Schutz von Biotopen ist es notwendig, rechtliche Vorgaben zu beachten, ökologische Zustände zu überwachen und nachhaltige Nutzung sowie aktive Erhaltung der Lebensräume zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf richtet sich nach dem Einzelfall.
Fristen
Es können Fristen gelten. Diese richten sich nach dem Einzelfall.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Karte "Arten- und Biotopschutz" mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms in Hamburg. Sie beschreibt als flächendeckendes Naturschutzprogramm Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Hierbei werden Wälder, Moore, Heiden oder Grünland ebenso einbezogen wie Wohngebiete und der Hafen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Biotopkartierung- Biotopschutz