Landschaftsschutzgebiete in Hamburg
Marschen, Geesten und Gewässerläufe
Landschaftsschutzgebiete dienen dem großflächigen Schutz von Kulturlandschaften mit ihren regionaltypischen Besonderheiten, Landschaftsbildern und Funktionen für den Naturhaushalt
Landschaftsschutzgebiete dienen dem großflächigen Schutz von Kulturlandschaften mit ihren regionaltypischen Besonderheiten, Landschaftsbildern und Funktionen für den Naturhaushalt
Beschreibung
Derzeit sind etwa 20 Prozent der Hamburgischen Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet hat seine Wurzeln im Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Die dortigen Vorschriften hatten im wesentlichen den Schutz des Landschaftsbildes zur Sicherung seiner Funktion für die Erholung in der freien Landschaft zum Ziel. In den 50er und 60er Jahren wurden, wie überall in der Bundesrepublik, auch in Hamburg eine Reihe von LSG-Verordnungen mit der genannten Zielsetzung erlassen.In Hamburg waren dies vor allem die Achsenzwischenräume/Freiflächen nördlich der Elbe (z.B. Elbhang, Feldmarken), große Bereiche der Walddörfer (Wandsbeker Geest, Tal der Alster) und die Harburger Berge (Haake). Die Marschenräume (Süderelbmarschen, Wilhelmsburger Elbinsel, Vier- und Marschlanden) blieben dabei bis auf wenige Ausnahmen unberücksichtigt.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Landschaftsschutzgebiete
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Schutzgebiete