Landschaftspflege in Hamburg
Naturschutz-Ausgleich von Eingriffen durch Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege
Beschreibung
Das „Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege“ ist seit 2001 ein wichtiges Instrument für die Planung und Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und wird von der Abteilung Naturschutz der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft verwaltet.
Zweck des Sondervermögens ist eine beschleunigte, bezirksübergreifende und langfristig gesicherte Realisierung von Naturschutzmaßnahmen. Die Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, welche die Werte und Funktionen des Naturhaushalts wieder herstellen oder in ihrem Bestand sichern, die beim Eingriff zerstört wurden.
Zweck des Sondervermögens ist eine beschleunigte, bezirksübergreifende und langfristig gesicherte Realisierung von Naturschutzmaßnahmen. Die Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, welche die Werte und Funktionen des Naturhaushalts wieder herstellen oder in ihrem Bestand sichern, die beim Eingriff zerstört wurden.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Naturschutz (BUKEA)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020