Lärmschutz-Schutz vor Lärm

    Sie möchten sich über Möglichkeiten gegen Lärmbelästigungen in Hamburg informieren?

    Beschreibung

    Im Rahmen des passiven Verkehrslärmschutzes (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern, Dachdämmung und Schallschutz im Außenwohnbereich) sind finanzielle Entschädigungen möglich.   Anspruchsberechtigt sind nur Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümer.    
    In Hamburg sind die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter zuständige Dienststellen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    EG-Umgebungslärmrichtlinie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en