Lärmschutz-Schutz vor Lärm
Sie möchten sich über Möglichkeiten gegen Lärmbelästigungen in Hamburg informieren?
Beschreibung
Im Rahmen des passiven Verkehrslärmschutzes (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern, Dachdämmung und Schallschutz im Außenwohnbereich) sind finanzielle Entschädigungen möglich. Anspruchsberechtigt sind nur Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümer.
In Hamburg sind die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter zuständige Dienststellen.
In Hamburg sind die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter zuständige Dienststellen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Fluglärm
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
EG-Umgebungslärmrichtlinie