• Cranz (Landkreis Cranz, Hamburg)

Sielanschluss- und Benutzungszwang

Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.

Beschreibung

Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung) (Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung))

Aktuelles

Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Beschreibung

Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Adresse

Hausanschrift

Billhorner Deich 2

20539 Hamburg

Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8-15 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Antrag und Bauvorlagen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Schmutzwasserbeseitigung - Sielanschluss

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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