Sielanschluss- und Benutzungszwang

    Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.

    Beschreibung

    Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung) (Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung))

    Aktuelles

    Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

    Beschreibung

    Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Billhorner Deich 2

    20539 Hamburg

    Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-15 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Antrag und Bauvorlagen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schmutzwasserbeseitigung - Sielanschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en