Sielanschluss- und Benutzungszwang
Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
Beschreibung
Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung) (Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung))
Aktuelles
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Beschreibung
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Adresse
Hausanschrift
Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-15 Uhr
erforderliche Unterlagen
Antrag und Bauvorlagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Schmutzwasserbeseitigung - Sielanschluss