Arbeits- und Umweltschutz auf Baustellen
Die zuständige Stelle kümmert sich um den sicheren Betrieb von Baustellen.
Das umfasst:
Das umfasst:
- die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle
- die Sicherheit von Passanten
- den Schutz vor Immissionen wie Baulärm und Staub
Beschreibung
Die zuständige Stelle ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz.
Dazu zählen:
Nicht dazu zählen:
Dazu zählen:
- Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
- Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
- Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten, wie Baulärm und Staub
- Beratung und Information aller am Bau Beteiligten
Nicht dazu zählen:
- Baustellen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen
- Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder Baustellenfahrzeuge
- Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
- Beratung und Hinweise zu Bauarten, Baugenehmigungen oder ähnliches
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Kontaktperson
ArbeitsschutzaufBaustellen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie benötigen weder Anträge noch Genehmigungen, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch für Auskünfte oder eine Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Im Rahmen des Arbeits- und Immissionsschutzes auf Baustellen in Hamburg sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Bauprojekte sicher und umweltgerecht durchgeführt werden.
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen
Baustellenverordnung (BaustellV)
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen
Baustellenverordnung (BaustellV)
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf richtet sich nach den Vorgaben des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und kann zum Beispiel ein Widerspruch sein.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie die Informationen und Empfehlungen der zuständigen Stelle, um Ihr Bauvorhaben sicher und störungsfrei umzusetzen.
- Informieren Sie sich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen.
- Prüfen Sie, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften Sie für Ihr Bauvorhaben einhalten müssen.
- Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
- Bei den Links finden Sie ein Beratungsangebot, das Sie ebenfalls nutzen können.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Die zuständige Stelle befasst sich mit Aspekten des Arbeitsschutzes auf Baustellen, Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
- Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz.
- Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum.
- Bei Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ABH33-Gateway-Stellungnahmen am 18.12.2024
Stichwörter
Arbeitsschutz auf Baustellen