Arbeits- und Umweltschutz auf Baustellen

    Die zuständige Stelle kümmert sich um den sicheren Betrieb von Baustellen.
    Das umfasst:
    • die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle
    • die Sicherheit von Passanten
    • den Schutz vor Immissionen wie Baulärm und Staub

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz.

    Dazu zählen:
    • Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
    • Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
    • Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten, wie Baulärm und Staub
    • Beratung und Information aller am Bau Beteiligten

    Nicht dazu zählen:
    • Baustellen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen
    • Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder Baustellenfahrzeuge
    • Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
    • Beratung und Hinweise zu Bauarten, Baugenehmigungen oder ähnliches

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie benötigen weder Anträge noch Genehmigungen, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch für Auskünfte oder eine Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Im Rahmen des Arbeits- und Immissionsschutzes auf Baustellen in Hamburg sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Bauprojekte sicher und umweltgerecht durchgeführt werden.

    Hamburgische Bauordnung (HBauO)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen

    Baustellenverordnung (BaustellV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/

    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

    Rechtsbehelf

    Der Rechtsbehelf richtet sich nach den Vorgaben des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und kann zum Beispiel ein Widerspruch sein.

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie die Informationen und Empfehlungen der zuständigen Stelle, um Ihr Bauvorhaben sicher und störungsfrei umzusetzen.
    • Informieren Sie sich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen.
    • Prüfen Sie, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften Sie für Ihr Bauvorhaben einhalten müssen.
    • Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
    • Bei den Links finden Sie ein Beratungsangebot, das Sie ebenfalls nutzen können.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die zuständige Stelle befasst sich mit Aspekten des Arbeitsschutzes auf Baustellen, Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
    • Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz.
    • Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum.
    • Bei Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ABH33-Gateway-Stellungnahmen am 18.12.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeitsschutz auf Baustellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en