Behördenleitung BUKEA

    allgemeine Informationen

    Beschreibung

    Jede Behörde wird von einem Präses geleitet, der/die als Senator/in dem Senat, also der Landesregierung, angehört. An der Spitze der Behördenverwaltung stehen die Staatsräte. Die Fachbehörden gliedern sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen auf. Hinzu kommen mit der Senatskanzlei und dem Personalamt die Senatsämter, die ressortübergreifende Aufgaben haben. Ihnen steht der Erste Bürgermeister vor.

    Senator/Senatorin
    Der Status der Hamburger Senatoren/Senatorinnen entspricht dem eines/einer Minister/in in anderen Bundesländern. Die Senatsmitglieder nehmen die Zuständigkeit für ihr jeweiliges politisches Ressort selbstständig wahr. Sie stimmen ihre Politik mit dem Ersten Bürgermeister und den anderen Senatsmitgliedern ab und vertreten nach außen die gesamte Regierungspolitik.
    Die Senatoren/Senatorinnen werden vom Ersten Bürgermeister berufen und entlassen.
    Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es den Senatoren/Senatorinnen verboten einer weiteren Berufstätigkeit nachzugehen. Die Verfassung erlaubt ausschließlich die Übernahme von Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten, wenn die Regierungsmitglieder keinen materiellen Gewinn daraus ziehen.

    Staatsrat/Staatsrätin
    Das Amt des Staatsrats/der Staatsrätin entspricht dem eines Staatssekretärs/ einer Staatssekretärin in den Flächenländern. Aufgabe der Staatsräte ist es, die Landesregierung zu beraten und zu unterstützen. Obwohl sie nicht zur Landesregierung gehören, nehmen die politischen Spitzenbeamten an den wöchentlichen Senatssitzungen teil.
    Alle Staatsräte sind einer Behörde beziehungsweise einem Senatsamt zugeordnet. In der Behördenhierarchie folgen sie direkt nach dem Senator bzw. dem Ersten Bürgermeister. Die Staatsräte vertreten den Senator innerhalb der Behörde. In ihrer Arbeit sind sie an die Weisungen des Senats gebunden.
    Für die Arbeit als Staatsrat/Staaträtin ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Senats notwendig. Aus diesem Grund gehören die Staatsräte zu den politischen Beamten, die sofort und ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Leitung der Behörde für Umwelt und Energie (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Leitung der Behörde für Umwelt und Energie)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Leitung der Behörde für Umwelt und Energie

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Leitung der Behörde für Umwelt und Energie

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Hinweise (Besonderheiten)

    Senator der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Jens Kerstan
    • Tel.: +49 (40) 428 40-8000/8001
      Fax: +49 (40) 428 40-2054

    Staatsrat der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:  Michael Pollmann

    • Tel.: +49 (40) 428 40-8003
      Fax: +49 (40) 428 40-2016

    Terminwünsche bitte immer schriftlich einreichen:

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Staatsrat für Umwelt und Energie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en