Atelierausbauförderung für Berufskünstler

    Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.

    Beschreibung

    Wer wird gefördert?
    Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
    ·         Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. 
    ·         Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
    Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

    zuständige Stelle

    K 21

    Ansprechpartner

    K 21 (K 21)

    Aktuelles

    K 21

    Beschreibung

    K 21

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohe Bleichen 22

    20354 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Zum Beleg müssen eingereicht werden:
    - eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
    - Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
    Der Antrag muss enthalten:
    - Aufstellung der anfallenden Kosten
    - detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
    - Auflistung der Eigenleistungen
    - Kosten- und Finanzierungsplan
    - ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
    - ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
    - Mietvertrag in Kopie
    - ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
    Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Zum Beleg müssen eingereicht werden:
    eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
    Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
    Was wird gefördert?
    ·         Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
    ·         Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
    ·         Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
    Der Antrag muss enthalten:
    Aufstellung der anfallenden Kosten
    detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
    Auflistung der Eigenleistungen
    Kosten- und Finanzierungsplan
    ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
    ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
    Mietvertrag in Kopie
    ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
    Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Antragseingang;
    Prüfung der eingegangenen Anträge;
    Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen

    Fristen

    Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 4 Wochen bis 8 Wochen
    Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei unvollständigen Antragsunterlagen finden diese keine Berücksichtigung im Verfahren; Absichtliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und können ggfs. geahndet werden.
    Kontakt für inhaltliche Fragen:
    Julia-Maria Heindorf
    Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
    Telefon: +49 40 42824-419
    E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en