• Groß Flottbek (Landkreis Groß Flottbek, Hamburg)

Atelierausbauförderung für Berufskünstler

Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.

Beschreibung

Wer wird gefördert?
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
·         Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. 
·         Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

zuständige Stelle

K 21

Ansprechpartner

K 21 (K 21)

Aktuelles

K 21

Beschreibung

K 21

Adresse

Hausanschrift

Hohe Bleichen 22

20354 Hamburg

U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Zum Beleg müssen eingereicht werden:
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.

Voraussetzungen

Zum Beleg müssen eingereicht werden:
eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
·         Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
·         Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
·         Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Aufstellung der anfallenden Kosten
detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
Auflistung der Eigenleistungen
Kosten- und Finanzierungsplan
ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
Mietvertrag in Kopie
ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Antragseingang;
Prüfung der eingegangenen Anträge;
Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen

Fristen

Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 4 Wochen bis 8 Wochen
Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Bei unvollständigen Antragsunterlagen finden diese keine Berücksichtigung im Verfahren; Absichtliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und können ggfs. geahndet werden.
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Julia-Maria Heindorf
Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
Telefon: +49 40 42824-419
E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en