- Billstedt (Landkreis Billstedt, Hamburg)
Atelierausbauförderung für Berufskünstler
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
Beschreibung
Wer wird gefördert?
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
· Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
· Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
· Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
· Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
zuständige Stelle
K 21
Ansprechpartner
K 21 (K 21)
Aktuelles
K 21
Beschreibung
K 21
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Kontaktperson
Frau Inga Wellmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 24-416
Fax: +49 40 4273 10029
Fax: 24089
E-Mail: inga.wellmann@bkm.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Zum Beleg müssen eingereicht werden:
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
Voraussetzungen
Zum Beleg müssen eingereicht werden:
eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
· Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
· Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
· Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Aufstellung der anfallenden Kosten
detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
Auflistung der Eigenleistungen
Kosten- und Finanzierungsplan
ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
Mietvertrag in Kopie
ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
· Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
· Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
· Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Aufstellung der anfallenden Kosten
detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
Auflistung der Eigenleistungen
Kosten- und Finanzierungsplan
ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
Mietvertrag in Kopie
ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Antragseingang;
Prüfung der eingegangenen Anträge;
Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen
Prüfung der eingegangenen Anträge;
Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen
Fristen
Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Dauer: 4 Wochen bis 8 Wochen
Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.
Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei unvollständigen Antragsunterlagen finden diese keine Berücksichtigung im Verfahren; Absichtliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und können ggfs. geahndet werden.
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Julia-Maria Heindorf
Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
Telefon: +49 40 42824-419
E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Julia-Maria Heindorf
Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
Telefon: +49 40 42824-419
E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde