Beratung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik Durchführung

    Suchtberatung wahrnehmen

    Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.

    Beschreibung

    Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

    Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

    Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

    Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

    • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
    • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

    Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G2 - Sucht, Gesundheitsförderung und -berichterstattung, Bioethik (Sozialbehörde - G2 - Sucht, Gesundheitsförderung und -berichterstattung, Bioethik)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G2 - Sucht, Gesundheitsförderung und -berichterstattung, Bioethik

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G2 - Sucht, Gesundheitsförderung und -berichterstattung, Bioethik

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 84

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein Suchtproblem oder
    • Eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16a Nr. 4 zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
    www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16a.html

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    • Ein Termin für eine Suchtberatung kann vereinbart werden.
    • In diesem Gespräch können die Fragestellungen und Erwartungen der Bürgerin oder des Bürgers besprochen werden.
    • Anschließend wird das weitere Vorgehen und die Unterstützungsmöglichkeiten besprochen und festgelegt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können anonym bleiben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Drogen und Sucht am 28.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Alkohol

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en