Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung

    Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte bewilligen

    Sie erhalten eine Leistung der Eingliederungshilfe und sind in der Lage mit Geld umzugehen?
    Sie können ihre Pauschalleistung in eine Geldleistung umwandeln und selbst Ihre Unterstützungsleistung einkaufen.

    Beschreibung

    Bei einem Persönlichen Budget wird eine Sachleistung (der Eingliederungshilfe) in eine Geldleistung umgewandelt. Die Einhaltung der Leistungsziele wird über eine Zielvereinbarung mit den Budgetnehmern gewährleistet. Diese Zielvereinbarung und die spätere Überprüfung in Budgetkonferenzen wird von dem Bereich Persönliches Budget durchgeführt.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Trägerübergreifendes persönliches Budget/ Pflege (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Trägerübergreifendes persönliches Budget/ Pflege)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Trägerübergreifendes persönliches Budget/ Pflege

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Trägerübergreifendes persönliches Budget/ Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Allee 4

    20097 Hamburg

    U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ein schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
    • Die ausgefüllte Checkliste SGB IX. Sie können die Checkliste blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
    • Die ausgefüllte Erklärung SGB IX.
    • Ein Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel/Personalausweis
    • Medizinische Unterlagen (z.B. Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis) – sofern vorhanden
    • Betreuerausweis – sofern vorhanden
    • Eine Schweigepflichtentbindung.

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Hamburg oder
    • Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst,
    • Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege,
    • Fähigkeit, Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags.
    • Prüfung und Bearbeitung des Antrags.
    •  Weiterleitung an den Ärztlichen Fachdienst. Hier erfolgt die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019.
    • Nach erfolgter Personenkreisfeststellung, Weiterleitung an den Sozialpädagogischen Fachdienst -  Abteilung Persönliches Budget. Hier findet eine Budgetkonferenz mit dem Antragstellenden statt, in der die Zielvereinbarungen festgehalten werden. Anschließend wird eine Befürwortung vorgenommen.
    • Die Bewilligung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII erfolgt dann durch den Leistungsrechtlichen Fachdienst.

    Fristen

    Keine
    Bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung, kann die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch genommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    einzelfallabhängig

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EH Geschäftsstelle am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Trägerübergreifendes Persönliches Budget, Beratung und Information beim Fachdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en