Familienname Änderung

    Familiennamensänderungen

    .

    Beschreibung

    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beiseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    M3161 (M3161)

    Aktuelles

    M3161

    Beschreibung

    M3161

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Stellt sich individuell im telefonischen Beratungsgespräch heraus.

    Kosten

    Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.
    Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Namensänderungen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en