Familienname Änderung
Familiennamensänderungen
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Beschreibung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beiseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
M3161 (M3161)
Aktuelles
M3161
Beschreibung
M3161
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.
Kontaktperson
FP BIS M25 Namensänderungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 39 2431
Fax: +49 40 4279-39821
Fax: 39821
E-Mail: m252@amtfuermigration.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Stellt sich individuell im telefonischen Beratungsgespräch heraus.
Kosten
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Namensänderungen
Stichwörter
Namensänderung