Vorname Änderung

    Vornamen oder Familiennamen ändern

    Sie können Ihren Vor- oder Nachnamen unter bestimmten Bedingungen ändern lassen.

    Beschreibung

    Sie können Ihren Namen öffentlich-rechtlich ändern lassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Diese Möglichkeit gibt es, um besondere Schwierigkeiten oder Belastungen in einem Einzelfall zu lösen.
    Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    M3161 (M3161)

    Aktuelles

    M3161

    Beschreibung

    M3161

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.

    Voraussetzungen

    • Es liegt ein wichtiger Grund zur Namenänderung vor.
    • Ob Ihr Grund zur Namensänderung ein wichtiger Grund ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (nur gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)

    Verfahrensablauf

    • Sie lassen sich telefonisch oder per Mail zu Ihrem Anliegen beraten. Dabei wird geklärt, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist und ob es Aussicht auf Erfolg hat
    • Sie erhalten Ihre individuellen Antragsunterlagen per Post.
    • Sie beantragen die Namensänderung und reichen alle geforderten Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihren Antrag.

    Fristen

    Ob und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie individuell in der Beratung.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.
    Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.

    Kosten

    Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 EUR  - 1.000,00 EUR.
    Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
    Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Standesämter sind für Namensänderungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig wie
    beispielsweise
    • Änderung des Ehenamens oder 
    • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
    • oder für Vornamensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
    • und für die Änderungen nach der Namensrechtsreform ab Mai 2025

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Namensänderungen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en