Vorname Änderung
Vornamen oder Familiennamen ändern
Sie können Ihren Vor- oder Nachnamen unter bestimmten Bedingungen ändern lassen.
Beschreibung
Sie können Ihren Namen öffentlich-rechtlich ändern lassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Diese Möglichkeit gibt es, um besondere Schwierigkeiten oder Belastungen in einem Einzelfall zu lösen.
Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.
Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
M3161 (M3161)
Aktuelles
M3161
Beschreibung
M3161
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.
Kontaktperson
FP BIS M25 Namensänderungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 39 2431
Fax: +49 40 4279-39821
Fax: 39821
E-Mail: m252@amtfuermigration.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.
Voraussetzungen
- Es liegt ein wichtiger Grund zur Namenänderung vor.
- Ob Ihr Grund zur Namensänderung ein wichtiger Grund ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360
Rechtsbehelf
Widerspruch (nur gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)
Verfahrensablauf
- Sie lassen sich telefonisch oder per Mail zu Ihrem Anliegen beraten. Dabei wird geklärt, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist und ob es Aussicht auf Erfolg hat
- Sie erhalten Ihre individuellen Antragsunterlagen per Post.
- Sie beantragen die Namensänderung und reichen alle geforderten Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihren Antrag.
Fristen
Ob und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie individuell in der Beratung.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.
Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.
Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.
Kosten
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 EUR - 1.000,00 EUR.
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Standesämter sind für Namensänderungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig wie
beispielsweise
beispielsweise
- Änderung des Ehenamens oder
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- oder für Vornamensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
- und für die Änderungen nach der Namensrechtsreform ab Mai 2025
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Namensänderungen
Stichwörter
Namensänderung