Reisepass
Reisepass für Nicht-Hamburger
Beschreibung
Alle Deutschen, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen. Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder im Internet. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift). Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
zuständige Stelle
M25
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8-12.30, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Terminabsprache nur per E-Mail: Notwendige Angaben: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, letzte bzw. derzeitige Meldeadresse, Telefonnummer m251@amtfuermigration.hamburg.de
Kontaktperson
Pass- und Ausweisregister
Internet
erforderliche Unterlagen
Biometriefähiges, aktuelles Passfoto, nicht älter als sechs Monate. Falls vorhanden Personalausweis; event. Reiseunterlagen. Weitere Unterlagen sind nach Vorgabe der jeweils zuständigen Passbehörde mitzubringen.
Wichtig bei einem Reisepass für Minderjährige:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und bedarf einer persönlichen Vorsprache.
Sollte ein gesetzlicher Vertreter nicht persönlich anwesend sein können, so muss die Zustimmung bei einer anderen Passbehörde in Deutschland (Einwohneramt, Bürgeramt) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.
Wichtig bei einem Reisepass für Minderjährige:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und bedarf einer persönlichen Vorsprache.
Sollte ein gesetzlicher Vertreter nicht persönlich anwesend sein können, so muss die Zustimmung bei einer anderen Passbehörde in Deutschland (Einwohneramt, Bürgeramt) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.
Kosten
140,00 EUR, unter 24 Jahren 75,00 EUR, Express-Bestellung zusätzlich 32,00 EUR, 48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Personalausweise für Nicht-Hamburger werden in den Hamburger Kundenzentren beantragt.
Zwecks Terminabsprache kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail.
m251@amtfuermigration.hamburg.de
Bitte geben Sie folgende Informationen in der E-Mail an:
Danke für Ihr Verständnis!
Zwecks Terminabsprache kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail.
m251@amtfuermigration.hamburg.de
Bitte geben Sie folgende Informationen in der E-Mail an:
- Name
- Vorname
- Geburtstag/ort
- letzte Meldeadresse bzw. aktuelle Meldeadresse
- Telefonnummer
- Schilderung Ihres Anliegens
Danke für Ihr Verständnis!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Reisepassbeglaubigungen