Reisepass

    Reisepass für Nicht-Hamburger

    Beschreibung

    Alle Deutschen, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen. Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder im Internet. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift). Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.  Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

    zuständige Stelle

    M25

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8-12.30, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Terminabsprache nur per E-Mail: Notwendige Angaben: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, letzte bzw. derzeitige Meldeadresse, Telefonnummer m251@amtfuermigration.hamburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Biometriefähiges, aktuelles Passfoto, nicht älter als sechs Monate. Falls vorhanden Personalausweis; event. Reiseunterlagen. Weitere Unterlagen sind nach Vorgabe der jeweils zuständigen Passbehörde mitzubringen.

    Wichtig bei einem Reisepass für Minderjährige:
     
    Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und bedarf einer persönlichen Vorsprache.
     
    Sollte ein gesetzlicher Vertreter nicht persönlich anwesend sein können, so muss die Zustimmung bei einer anderen Passbehörde in Deutschland (Einwohneramt, Bürgeramt) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.

    Kosten

    140,00 EUR, unter 24 Jahren 75,00 EUR, Express-Bestellung zusätzlich 32,00 EUR, 48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personalausweise für Nicht-Hamburger werden in den Hamburger Kundenzentren beantragt.

    Zwecks Terminabsprache kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail.

    Bitte geben Sie folgende Informationen in der E-Mail an:
    • Name
    • Vorname
    • Geburtstag/ort
    • letzte Meldeadresse bzw. aktuelle Meldeadresse
    • Telefonnummer
    • Schilderung Ihres Anliegens

    Danke für Ihr Verständnis!

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Reisepassbeglaubigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en