Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Leistungssachbearbeitung

    Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Leistungssachbearbeitung

    Beschreibung

    Bei der Leistungssachbearbeitung erfolgt die Erstellung und Bearbeitung von Anträgen auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht (Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 41

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht (Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 41

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen werden per Post, E-Mail oder Fax eingereicht.

    Voraussetzungen

    Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX

    Rechtsbehelf

    Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.

    Verfahrensablauf

    telefonische Beratung ist möglich, Antragsprüfung

    Fristen

    ab dem 18. Lebensjahr möglich

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 2 Wochen bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Eingliederungshilfe G2232 am 18.03.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hilfe für Suchtkranke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en