Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung

    Beschreibung

    Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.

    Kosten

    0-100 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zuzugsantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en