Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Beschreibung
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.
Kosten
0-100 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Zuzugsantrag