Asylantrag, Zentrale Erstaufnahme

     

    Beschreibung

     

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Bargkoppelweg 66a

    22145 Hamburg

    Bus 275 Bargkoppelweg und Bus 24 Gerstenwiese und Saseler Str.

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 6-20, Sa und So geschlossen, eine Unterbringung von Bedürftigen erfolgt rund um die Uhr in der Erstaufnahmeeinrichtung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

     

    Kosten

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Asylsuchende melden sich bitte erst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Amtes für Migration. Die Zentrale Erstaufnahme dient neu eingereisten Asylbewerbern als erste Anlaufstelle und Unterkunft.

    Der Asylantrag wird grundsätzlich persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Eine schriftliche Antragstellung ist nach § 14 Asylgesetz unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu den Voraussetzungen siehe: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/asylerstantrag-schriftlich.html

    Die Entscheidung über einen Asylantrag trifft ebenfalls das BAMF.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Asylantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en