Deutsche Staatsangehörigkeit infolge einer Erklärung erwerben
Wenn Sie einer bestimmten Personengruppe angehören, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, indem Sie eine Erklärung abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie bei Ihrer Geburt wegen früherer, geschlechterdiskriminierender Gesetze nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, können Sie eine Erklärung abgeben und so nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das gilt auch für Ihre Kinder.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo 8-12, Di 8-15, Do 8-17, Fr 8-12 Uhr: Termine sind grundsätzlich erforderlich.
Kontaktperson
FP BIS M5 Einbürgerung
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Dem
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Kim - Ruh
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Rui - Z
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Den - Kil
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 115
Fax: 39995
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- Ihr aktueller Reisepass
- Ihre aktuelle Meldebestätigung
- Ihre Geburtsurkunde
- Nachweise, die belegen dass Sie zu einer der unter "Voraussetzungen" genannten Personengruppen gehören (zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Pässe oder Personalausweise Ihrer Eltern)
Voraussetzungen
- Sie sind nach dem 23.05.1949 geboren
- Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
- Sie wurden vor dem 01.01.1975 geboren. Ihre Mutter war am Tag Ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt kein deutscher Staatsangehöriger. Ihre Eltern haben vor dem Tag Ihrer Geburt geheiratet.
- Sie wurden vor dem 01.07.1993 geboren. Ihre Mutter war am Tag Ihrer Geburt keine deutsche Staatsangehörige. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt deutscher Staatsangehöriger. Ihre Eltern waren vor dem 01.07.1998 nicht miteinander verheiratet. Ihr Vater hat seine Vaterschaft anerkannt oder es wurde ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft eingeleitet, bevor Sie 23 Jahre alt geworden sind.
- Ihre Mutter hat ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem Ausländer vor dem 01.04.1953 verloren. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt kein deutscher Staatsangehöriger. Sie wurden nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Mutter geboren.
- Sie wurden vor dem 01.04.1953 geboren. Ihre Mutter war am Tag Ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt und am Tag der Eheschließung mit Ihrer Mutter kein deutscher Staatsangehöriger. Ihre Eltern haben nach Ihrer Geburt, aber vor dem 01.04.1953 geheiratet und Sie haben damit Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
- Ihre Mutter / Ihr Vater gehört einer der Personengruppen (1.-4.) an.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__5.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die für Sie örtlich zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die benötigten Unterlagen mit.
- Sie füllen den Formular-Vordruck vollständig aus und unterschreiben ihn.
- Sie senden das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Erklärung.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Bescheid ausgestellt, der die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt. Wenn die Prüfung negativ ausfällt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Auf Basis eines positiven Bescheids können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.
Fristen
Die Abgabe der Erklärung muss spätestens am 19.08.2031 erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M5 Leitstelle am 11.09.2024
Stichwörter
Staatsbürgerschaft, Erwerb