Deutsche Staatsangehörigkeit infolge einer Erklärung erwerben

    Wenn Sie einer bestimmten Personengruppe angehören, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, indem Sie eine Erklärung abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei Ihrer Geburt wegen früherer, geschlechterdiskriminierender Gesetze nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, können Sie eine Erklärung abgeben und so nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das gilt auch für Ihre Kinder.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, Di 8-15, Do 8-17, Fr 8-12 Uhr: Termine sind grundsätzlich erforderlich.

    Kontaktperson

    • FP BIS M5 Einbürgerung
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Dem
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Kim - Ruh
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Rui - Z
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Den - Kil
      Hausanschrift

      Hammer Straße 30-34

      22041 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 115

      Fax: 39995

      E-Mail: einbuergerung@amtfuermigration.hamburg.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr aktueller Reisepass
    • Ihre aktuelle Meldebestätigung 
    • Ihre Geburtsurkunde
    • Nachweise, die belegen dass Sie zu einer der unter "Voraussetzungen" genannten Personengruppen gehören (zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Pässe oder Personalausweise Ihrer Eltern)

    Voraussetzungen

    • Sie sind nach dem 23.05.1949 geboren
    • Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
    1. Sie wurden vor dem 01.01.1975 geboren. Ihre Mutter war am Tag Ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt kein deutscher Staatsangehöriger. Ihre Eltern haben vor dem Tag Ihrer Geburt geheiratet.
    2. Sie wurden vor dem 01.07.1993 geboren. Ihre Mutter war am Tag Ihrer Geburt keine deutsche Staatsangehörige. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt deutscher Staatsangehöriger. Ihre Eltern waren vor dem 01.07.1998 nicht miteinander verheiratet. Ihr Vater hat seine Vaterschaft anerkannt oder es wurde ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft eingeleitet, bevor Sie 23 Jahre alt geworden sind.
    3. Ihre Mutter hat ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem Ausländer vor dem 01.04.1953 verloren. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt kein deutscher Staatsangehöriger. Sie wurden nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Mutter geboren. 
    4. Sie wurden vor dem 01.04.1953 geboren. Ihre Mutter war am Tag Ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige. Ihr Vater war am Tag Ihrer Geburt und am Tag der Eheschließung mit Ihrer Mutter kein deutscher Staatsangehöriger. Ihre Eltern haben nach Ihrer Geburt, aber vor dem 01.04.1953 geheiratet und Sie haben damit Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
    5. Ihre Mutter / Ihr Vater gehört einer der Personengruppen (1.-4.) an.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__5.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an die für Sie örtlich zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die benötigten Unterlagen mit.
    • Sie füllen den Formular-Vordruck vollständig aus und unterschreiben ihn. 
    • Sie senden das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Erklärung.
    • Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Bescheid ausgestellt, der die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt. Wenn die Prüfung negativ ausfällt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 
    • Auf Basis eines positiven Bescheids können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.

    Fristen

    Die Abgabe der Erklärung muss spätestens am 19.08.2031 erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M5 Leitstelle am 11.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Staatsbürgerschaft, Erwerb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en