Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

    Hier finden Sie Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Informationen für Unternehmer:innen
    Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten für Ihr (Fahr-)Personal zu kennen und die dafür notwendigen Arbeitsbedingungen zu schaffen.
    Das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden bei der Güter- und Personenbeförderung – also bspw. bei Transporten, egal ob innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, Anwendung. Diese Internetseite soll Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen zur Anwendung der Vorschriften bieten.
    Parallel gelten für die Beschäftigten grundsätzlich auch die Vorgaben des Arbeitszeitrechts, welche Sie hier finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/themen/arbeitszeit
    Für selbstständige Fahrer:innen gilt hingegen: KrFArbZG - Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

    Informationen für Fahrer:innen
    Als Fahrerin oder Fahrer sowie auch als Beifahrerin oder Beifahrer müssen Sie bei Ihrer Tätigkeit die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten. Dieses gilt für:
    Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich Fahrerin oder Fahrer – zu befördern,
    Fahrzeuge, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich der Anhänger 2,8 Tonnen übersteigt.
    Auch als Handwerkerin bzw. Handwerker sowie als Busfahrerin bzw. Busfahrer können die Vorschriften für Sie gelten.
    Konkretere Informationen v.a. zu den Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie in den nachstehenden Downloads, sowie über die nachstehenden Links.
    Informationen zur Fahrer- und Unternehmenskarte, sowie die Beantragung etc. erfolgt in Hamburg über den Landesbetrieb Verkehr (LBV).

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Fallabhängig

    Kosten

    Fallabhängig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Namen des Unternehmens.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Lenkzeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en