• Sinstorf (Landkreis Sinstorf, Hamburg)

Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

Hier finden Sie Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.

Beschreibung

Informationen für Unternehmer:innen
Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten für Ihr (Fahr-)Personal zu kennen und die dafür notwendigen Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden bei der Güter- und Personenbeförderung – also bspw. bei Transporten, egal ob innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, Anwendung. Diese Internetseite soll Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen zur Anwendung der Vorschriften bieten.
Parallel gelten für die Beschäftigten grundsätzlich auch die Vorgaben des Arbeitszeitrechts, welche Sie hier finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/themen/arbeitszeit
Für selbstständige Fahrer:innen gilt hingegen: KrFArbZG - Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Informationen für Fahrer:innen
Als Fahrerin oder Fahrer sowie auch als Beifahrerin oder Beifahrer müssen Sie bei Ihrer Tätigkeit die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten. Dieses gilt für:
Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich Fahrerin oder Fahrer – zu befördern,
Fahrzeuge, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich der Anhänger 2,8 Tonnen übersteigt.
Auch als Handwerkerin bzw. Handwerker sowie als Busfahrerin bzw. Busfahrer können die Vorschriften für Sie gelten.
Konkretere Informationen v.a. zu den Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie in den nachstehenden Downloads, sowie über die nachstehenden Links.
Informationen zur Fahrer- und Unternehmenskarte, sowie die Beantragung etc. erfolgt in Hamburg über den Landesbetrieb Verkehr (LBV).

zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle)

Aktuelles

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle

Beschreibung

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle

Adresse

Hausanschrift

Billstraße 80

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Öffnungszeiten

Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Fallabhängig

Kosten

Fallabhängig

Hinweise (Besonderheiten)

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Namen des Unternehmens.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Lenkzeiten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en