Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
Hier finden Sie Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.
Beschreibung
Informationen für Unternehmer:innen
Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten für Ihr (Fahr-)Personal zu kennen und die dafür notwendigen Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden bei der Güter- und Personenbeförderung – also bspw. bei Transporten, egal ob innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, Anwendung. Diese Internetseite soll Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen zur Anwendung der Vorschriften bieten.
Parallel gelten für die Beschäftigten grundsätzlich auch die Vorgaben des Arbeitszeitrechts, welche Sie hier finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/themen/arbeitszeit
Für selbstständige Fahrer:innen gilt hingegen: KrFArbZG - Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Informationen für Fahrer:innen
Als Fahrerin oder Fahrer sowie auch als Beifahrerin oder Beifahrer müssen Sie bei Ihrer Tätigkeit die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten. Dieses gilt für:
Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich Fahrerin oder Fahrer – zu befördern,
Fahrzeuge, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich der Anhänger 2,8 Tonnen übersteigt.
Auch als Handwerkerin bzw. Handwerker sowie als Busfahrerin bzw. Busfahrer können die Vorschriften für Sie gelten.
Konkretere Informationen v.a. zu den Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie in den nachstehenden Downloads, sowie über die nachstehenden Links.
Informationen zur Fahrer- und Unternehmenskarte, sowie die Beantragung etc. erfolgt in Hamburg über den Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten für Ihr (Fahr-)Personal zu kennen und die dafür notwendigen Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden bei der Güter- und Personenbeförderung – also bspw. bei Transporten, egal ob innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, Anwendung. Diese Internetseite soll Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen zur Anwendung der Vorschriften bieten.
Parallel gelten für die Beschäftigten grundsätzlich auch die Vorgaben des Arbeitszeitrechts, welche Sie hier finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/themen/arbeitszeit
Für selbstständige Fahrer:innen gilt hingegen: KrFArbZG - Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Informationen für Fahrer:innen
Als Fahrerin oder Fahrer sowie auch als Beifahrerin oder Beifahrer müssen Sie bei Ihrer Tätigkeit die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten. Dieses gilt für:
Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich Fahrerin oder Fahrer – zu befördern,
Fahrzeuge, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich der Anhänger 2,8 Tonnen übersteigt.
Auch als Handwerkerin bzw. Handwerker sowie als Busfahrerin bzw. Busfahrer können die Vorschriften für Sie gelten.
Konkretere Informationen v.a. zu den Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie in den nachstehenden Downloads, sowie über die nachstehenden Links.
Informationen zur Fahrer- und Unternehmenskarte, sowie die Beantragung etc. erfolgt in Hamburg über den Landesbetrieb Verkehr (LBV).
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr
Kontaktperson
BJV V Bußgeldstelle AS
erforderliche Unterlagen
Fallabhängig
Kosten
Fallabhängig
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Namen des Unternehmens.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Lenkzeiten