Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis müssen Sie als Träger beziehungsweise Trägerin der Einrichtung beantragen.
Wenn Sie als freier Träger beziehungsweise freie Trägerin eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
DL SOZIALES Gründung Kita 1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2636
DL SOZIALES Gründung Kita 2
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2924
DL SOZIALES Gründung Kita 3
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2981
DL SOZIALES Gründung Kita 4
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-5453
DL SOZIALES Gründung Kita 8
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3468
DL SOZIALES Gründung Kita 5
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-2406
DL SOZIALES Gründung Kita 7
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3464
DL SOZIALES Gründung Kita 6
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7241
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung
- Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.
- Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)
- Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)
- Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern und Trägerinnen)
- Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration.
- ausreichende gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung.
- Erfüllung baulicher, personeller, sowie pädagogisch-fachlicher Mindeststandards.
Rechtsgrundlage(n)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Fachberater der zuständigen Stelle beraten Sie zu den Einzelheiten der Betriebserlaubnis.
- Die Fachberater der zuständigen Stelle prüfen vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
- Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung durch die zuständige Stelle. Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.
Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kita-Trägerberatung
Stichwörter
Kita-Gründung