• Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Beschreibung

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis müssen Sie als Träger beziehungsweise Trägerin der Einrichtung beantragen.

Wenn Sie als freier Träger beziehungsweise freie Trägerin eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung)

Aktuelles

Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung

Beschreibung

Sozialbehörde - FS 34 - Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 37

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung
  • Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.
  • Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)
  • Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)
  • Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern und Trägerinnen)
  • Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept

Voraussetzungen

  • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration.
    • ausreichende gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung.
    • Erfüllung baulicher, personeller, sowie pädagogisch-fachlicher Mindeststandards.

Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Fachberater der zuständigen Stelle beraten Sie zu den Einzelheiten der Betriebserlaubnis.
  • Die Fachberater der zuständigen Stelle prüfen vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
  • Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung durch die zuständige Stelle. Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.

Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kita-Trägerberatung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Kita-Gründung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en