Beihilfeantrag in der Landwirtschaft (Abdecker Kosten, Falltierbeihilfe)
Wenn Ihnen Kosten beim Abdecken oder aufgrund von Falltieren entstanden sind, können Sie eine Beihilfe beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen Tierkörper von verendeten oder nicht zum Verzehr getöteten Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt beseitigt haben, können Sie zur Deckung der in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen eine Beihilfe beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
Rechnung der Tierkörperbeseitigungsanstalt über die entstanden Kosten
Voraussetzungen
Sie möchten, dass Ihnen in Rechnung gestellte Kosten erstattet werden, die
- zur Verhütung oder Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen angefallen sind
- aufgrund der Beseitigung von verendeten oder nicht zum Verzehr getöteter Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entstanden sind
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise bezüglich des Rechtsbehelfs finden Sie am Ende des Ihnen nach Eingang Ihres Antrags zugesandten Schreibens.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie einen Antrag auf Beihilfe in der Landwirtschaft zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie die Beihilfe.
Fristen
Zeigen Sie die entstandenen Kosten zeitnahan.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung wird zeitnah erfolgen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Das EU-Recht sieht vor, dass die Entsorgung von toten Tieren zu mindestens 25 % durch den Tierhalter beziehungsweise die Tierhalterin direkt bezahlt wird.
Die Stadt Hamburg trägt 70% der vom Tierkörperentsorger in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.
Die Stadt Hamburg trägt 70% der vom Tierkörperentsorger in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.1900
Stichwörter
Abdeckerkosten, Beihilfeantrag