Beihilfeantrag in der Landwirtschaft (Abdecker Kosten, Falltierbeihilfe)

    Wenn Ihnen Kosten beim Abdecken oder aufgrund von Falltieren entstanden sind, können Sie eine Beihilfe beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen Tierkörper von verendeten oder nicht zum Verzehr getöteten Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt beseitigt haben, können Sie zur Deckung der in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen eine Beihilfe beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Rechnung der Tierkörperbeseitigungsanstalt über die entstanden Kosten

    Voraussetzungen

    Sie möchten, dass Ihnen in Rechnung gestellte Kosten erstattet werden, die
     
    • zur Verhütung oder Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen angefallen sind
    • aufgrund der Beseitigung von verendeten oder nicht zum Verzehr getöteter Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entstanden sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise bezüglich des Rechtsbehelfs finden Sie am Ende des Ihnen nach Eingang Ihres Antrags zugesandten Schreibens.

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie einen Antrag auf Beihilfe in der Landwirtschaft zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie die Beihilfe.

    Fristen

    Zeigen Sie die entstandenen Kosten zeitnahan.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung wird zeitnah erfolgen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das EU-Recht sieht vor, dass die Entsorgung von toten Tieren zu mindestens 25 % durch den Tierhalter beziehungsweise die Tierhalterin direkt bezahlt wird.
    Die Stadt Hamburg trägt 70% der vom Tierkörperentsorger in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.1900

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Abdeckerkosten, Beihilfeantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en