Adoptionen, Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA)
Sie sind an einer Adoption eines im Ausland lebenden Kindes interessiert? Die GZA berät Adoptionsinteressierte zu ihrem Anliegen und kann in den Fällen, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Auslandsadoptionsverfahren führen.
Beschreibung
Die GZA ist eine der 13 Zentralen Adoptionsstellen in Deutschland und eine überregionale Einrichtung der vier norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Wir beraten und begleiten Adoptionsinteressierte, Adoptierte und ihre Familien sowie Fachkräfte aus Adoptionsvermittlungsstellen rund um das Thema Adoption. Unsere Fachstelle ergänzt die Arbeit der kommunalen Adoptionsvermittlungsstellen und führt internationale Adoptionsverfahren durch. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen immer die Interessen der Kinder.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Kontaktperson
GZA, Funktionspostfach
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sie leben in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein und sind an einer internationalen Adoption interessiert oder wünschen nach einer internationalen Adoption Beratung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Adoptionsvermittlungsgesetz (AVermiG) https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__11.html
Fristen
Es gibt keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Wir bemühen uns um die schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Durchführung eines internationalen Adoptionsverfahrens dauert üblicherweise mindestens eineinhalb Jahre und mitunter sehr viel länger. Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob und wann ein Kindervorschlag aus dem Herkunftsland erfolgt.
Kosten
Die Beratung bei der GZA ist kostenlos. Für die Führung eines internationalen Adoptionsverfahrens werden Gebühren in Höhe von 1.200 € erhoben. Außerdem sind Auslagen der GZA etwa für Übersetzungen zu erstatten.
Hinweise (Besonderheiten)
Erster Ansprechpartner für Paare und Einzelpersonen, die sich um die Vermittlung eines in Deutschland lebenden Adoptivkindes bewerben möchten, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Hamburg (s. Link). Die GZA ist an diesen Adoptionen beteiligt, wenn Adoptionsbewerber oder das zu adoptierende Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, staatenlos sind oder ihren Wohnsitz im Ausland haben. Eine weitere Aufgabe ist es, die Vermittlungschancen für Kinder zu erhöhen, für die nur schwer neue Familien gefunden werden können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach am 21.08.2024
Stichwörter
Auslandsadoptionen