Jugendleitercard Ausstellung
Jugendleitercard (Juleica) beantragen
Als Jugendleiterin oder Jugendleiter können Sie die Jugendleiter/in-Card (Juleica) beantragen. Es handelt sich dabei um einen bundesweit einheitlichen Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Beschreibung
Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Sie können die Juleica bei der zuständigen Stelle beantragen und für folgende Zwecke verwenden:
- zur Legitimation gegenüber Eltern von betreuten Kindern und Jugendlichen
- zur Legitimation als Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter gegenüber Behörden und anderen Stellen sowie Einrichtungen, zum Beispiel bei Hilfeersuchen (Polizei, Konsulate, Jugendämter et cetera)
- als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit (zum Beispiel Ferienfreizeiten), jeweils gemäß landes- beziehungsweise bundesrechtlicher Bestimmungen
- als eine Voraussetzung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung aus Landesförderplanmitteln (zum Beispiel bei der Betreuung von Ferienfreizeiten oder bei Teilnahme an einer Erstausbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, auch als Teamer)
- Achtung: Nur für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Hamburger Jugendverbände
- zum kostenlosen Entleihen von Büchern und anderen Medien bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen
- zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften zur politischen Bildung bei der Landeszentrale für politische Bildung
- zum kostenlosen Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg
- zum Erwerb von verbilligten Fahrscheinen („Blaue Fahrscheine“) für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und zur Gruppenbegleitung während der Fahrt im HVV-Verkehrsnetz
- zur Legitimation bei Raumnutzungen für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel in Schulen und Häusern der Jugend) durch Jugendverbandsgruppen
- zur kostenfreien Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und bei einem privaten Aufenthalt Ermäßigung von 10 Prozent für Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- zum Erhalt weiterer Ermäßigungen, Vergünstigungen, Hilfen (freiwillige Leistungen) bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Anbietern, für die Jugendleiterin oder den Jugendleiter beziehungsweise für deren / dessen Gruppe
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung (Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Kontaktperson
DL SOZIALES Jugendleiter-Card Juleica
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3867
Fax: +49 40 4279-61031
E-Mail: juleica@soziales.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über entsprechende Ausbildung beziehungsweise Fortbildung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Lehrgang bei erstmaliger Beantragung
- Lichtbild
Voraussetzungen
- Sie üben eine kontinuierliche, ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit für einen anerkannten Träger oder eine anerkannte Trägerin der freien oder öffentlichen Jugendhilfe aus.
- Sie haben Ihr 16. Lebensjahr bereits vollendet.
- Bei Erstantrag: Sie haben eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen und einen Erste-Hilfe-Lehrgang besucht.
- Bei erneuter Beantragung: Sie haben eine entsprechende Fortbildung besucht.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
https://www.hamburg.de/resource/blob/36856/0ac1fb36cf08a657de35e40b07b49806/antrag-richtlinie-data.pdf
https://www.hamburg.de/resource/blob/36856/0ac1fb36cf08a657de35e40b07b49806/antrag-richtlinie-data.pdf
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie registrieren sich auf www.juleica-antrag.de
- Sie füllen das online-Antragsformular aus und senden es an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Juleica.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
circa 14 Tage
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen beziehungsweise Jugendleiter tätig werden. Die Verantwortung für die Auswahl der Jugendleiterin beziehungsweise des Jugendleiters sowie deren Aus- und Fortbildung trägt der antragstellende Träger oder die Antragstellende Trägerin der Jugendhilfe. Mit der Freischaltung des Online-Antrages erklärt der Träger oder die Trägerin, dass die Person, für welche die Juleica beantragt wird, zur Erfüllung der Aufgaben als Jugendleiterin beziehungsweise als Jugendleiter geeignet ist und eine hinreichende Ausbildung beziehungsweise (bei erneuter Ausstellung) eine Weiterbildung erhalten hat.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde) am 20.08.2024
Stichwörter
Juleica