Jugendleitercard Ausstellung

    Jugendleitercard (Juleica) beantragen

    Als Jugendleiterin oder Jugendleiter können Sie die Jugendleiter/in-Card (Juleica) beantragen. Es handelt sich dabei um einen bundesweit einheitlichen Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. 

    Beschreibung

    Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Sie können die Juleica bei der zuständigen Stelle beantragen und für folgende Zwecke verwenden:
    • zur Legitimation gegenüber Eltern von betreuten Kindern und Jugendlichen
    • zur Legitimation als Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter gegenüber Behörden und anderen Stellen sowie Einrichtungen, zum Beispiel bei Hilfeersuchen (Polizei, Konsulate, Jugendämter et cetera)
    • als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit (zum Beispiel Ferienfreizeiten), jeweils gemäß landes- beziehungsweise bundesrechtlicher Bestimmungen
    • als eine Voraussetzung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung aus Landesförderplanmitteln (zum Beispiel bei der Betreuung von Ferienfreizeiten oder bei Teilnahme an einer Erstausbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter,  auch als Teamer)
      • Achtung: Nur für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Hamburger Jugendverbände
    • zum kostenlosen Entleihen von Büchern und anderen Medien bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen
    • zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften zur politischen Bildung bei der Landeszentrale für politische Bildung
    • zum kostenlosen Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg
    • zum Erwerb von verbilligten Fahrscheinen („Blaue Fahrscheine“) für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und zur Gruppenbegleitung während der Fahrt im HVV-Verkehrsnetz
    • zur Legitimation bei Raumnutzungen für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel in Schulen und Häusern der Jugend) durch Jugendverbandsgruppen
    • zur kostenfreien Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und bei einem privaten Aufenthalt Ermäßigung von 10 Prozent für Übernachtungs- und Verpflegungskosten
    • zum Erhalt weiterer Ermäßigungen, Vergünstigungen, Hilfen (freiwillige Leistungen) bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Anbietern, für die Jugendleiterin oder den Jugendleiter beziehungsweise für deren / dessen Gruppe

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung (Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über entsprechende Ausbildung beziehungsweise Fortbildung
    • Nachweis über Erste-Hilfe-Lehrgang bei erstmaliger Beantragung
    • Lichtbild

    Voraussetzungen

    • Sie üben eine kontinuierliche, ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit für einen anerkannten Träger oder eine anerkannte Trägerin der freien oder öffentlichen Jugendhilfe aus.
    • Sie haben Ihr 16. Lebensjahr bereits vollendet.
    • Bei Erstantrag: Sie haben eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen und einen Erste-Hilfe-Lehrgang besucht.
    • Bei erneuter Beantragung: Sie haben eine entsprechende Fortbildung besucht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
    https://www.hamburg.de/resource/blob/36856/0ac1fb36cf08a657de35e40b07b49806/antrag-richtlinie-data.pdf

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie registrieren sich auf www.juleica-antrag.de
    • Sie füllen das online-Antragsformular aus und senden es an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Juleica.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    circa 14 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen beziehungsweise Jugendleiter tätig werden. Die Verantwortung für die Auswahl der Jugendleiterin beziehungsweise des Jugendleiters sowie deren Aus- und Fortbildung trägt der antragstellende Träger oder die Antragstellende Trägerin der Jugendhilfe. Mit der Freischaltung des Online-Antrages erklärt der Träger oder die Trägerin, dass die Person, für welche die Juleica beantragt wird, zur Erfüllung der Aufgaben als Jugendleiterin beziehungsweise als Jugendleiter geeignet ist und eine hinreichende Ausbildung beziehungsweise (bei erneuter Ausstellung) eine Weiterbildung erhalten hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Juleica

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en