Jugendleitercard Ausstellung

    Beantragung der Jugendleitercard (Juleica)

    Die Jugendleiter/in-Card, kurz Juleica, ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. 

    Beschreibung

    Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiter:innen und wird benötigt bzw. kann verwendet werden u. a. für folgende Zwecke:
    • zur Legitimation gegenüber Eltern von betreuten Kindern und Jugendlichen
    • zur Legitimation als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter gegenüber Behörden und anderen Stellen sowie Einrichtungen; z. B. bei Hilfeersuchen (Polizei, Konsulate, Jugendämter u. a.)
    • als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit (z.B. Ferienfreizeiten), jeweils gemäß landes- bzw. bundesrechtlicher Bestimmungen
    • als eine Voraussetzung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung aus Landesförderplanmitteln (z.B. bei der Betreuung von Ferienfreizeiten oder bei Teilnahme an einer Erstausbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter; auch als Teamer) (Achtung: Nur für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Hamburger Jugendverbände)
    • zum kostenlosen Entleihen von Büchern und anderen Medien bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen
    • zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften zur politischen Bildung bei der Landeszentrale für politische Bildung
    • zum kostenlosen Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg
    • zum Erwerb von verbilligten Fahrscheinen („Blaue Fahrscheine“) für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und zur Gruppenbegleitung während der Fahrt im HVV-Verkehrsnetz • zur Legitimation bei Raumnutzungen für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen und Häusern der Jugend) durch Jugendverbandsgruppen
    • zur kostenfreien Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und bei einem privaten Aufenthalt Ermäßigung von 10 Prozent für Übernachtungs- und Verpflegungskosten
    • zum Erhalt weiterer Ermäßigungen, Vergünstigungen, Hilfen (freiwillige Leistungen) bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Anbietern, für die Jugendleiterin oder den Jugendleiter bzw. für deren / dessen Gruppe

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung (Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über entsprechende Ausbildung bzw. Fortbildung
    • Nachweis über Erste-Hilfe-Lehrgang bei erstmaliger Beantragung
    • Lichtbild

    Voraussetzungen

    • Kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    • Mindestens vollendetes 16. Lebensjahr
    • Bei Erstantrag  entsprechende Ausbildung und Erste-Hilfe-Lehrgang
    • Bei erneuter Beantragung von Juleica-Inhaber:innen eine entsprechende Fortbildung

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Antragssteller:innen müssen sich auf www.juleica-antrag.de registrieren und dort den Antrag stellen. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 14 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.
    Die Verantwortung für die Auswahl der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters sowie deren Aus- und Fortbildung trägt der antragstellende Träger der Jugendhilfe. Mit der Freischaltung des Online-Antrages erklärt der Träger, dass die Person, für welche die Juleica beantragt wird, zur Erfüllung der Aufgaben als Jugendleiterin bzw. als Jugendleiter geeignet ist und eine hinreichende Ausbildung bzw. (bei erneuter Ausstellung) eine Weiterbildung erhalten hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Juleica

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en