Jugendleitercard Ausstellung
Beantragung der Jugendleitercard (Juleica)
Die Jugendleiter/in-Card, kurz Juleica, ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Beschreibung
Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiter:innen und wird benötigt bzw. kann verwendet werden u. a. für folgende Zwecke:
- zur Legitimation gegenüber Eltern von betreuten Kindern und Jugendlichen
- zur Legitimation als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter gegenüber Behörden und anderen Stellen sowie Einrichtungen; z. B. bei Hilfeersuchen (Polizei, Konsulate, Jugendämter u. a.)
- als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit (z.B. Ferienfreizeiten), jeweils gemäß landes- bzw. bundesrechtlicher Bestimmungen
- als eine Voraussetzung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung aus Landesförderplanmitteln (z.B. bei der Betreuung von Ferienfreizeiten oder bei Teilnahme an einer Erstausbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter; auch als Teamer) (Achtung: Nur für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Hamburger Jugendverbände)
- zum kostenlosen Entleihen von Büchern und anderen Medien bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen
- zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften zur politischen Bildung bei der Landeszentrale für politische Bildung
- zum kostenlosen Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg
- zum Erwerb von verbilligten Fahrscheinen („Blaue Fahrscheine“) für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und zur Gruppenbegleitung während der Fahrt im HVV-Verkehrsnetz • zur Legitimation bei Raumnutzungen für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen und Häusern der Jugend) durch Jugendverbandsgruppen
- zur kostenfreien Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und bei einem privaten Aufenthalt Ermäßigung von 10 Prozent für Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- zum Erhalt weiterer Ermäßigungen, Vergünstigungen, Hilfen (freiwillige Leistungen) bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Anbietern, für die Jugendleiterin oder den Jugendleiter bzw. für deren / dessen Gruppe
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung (Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 4 - Überregionale Förderung und Beratung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Kontaktperson
DL SOZIALES Jugendleiter-Card Juleica
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3867
Fax: +49 40 4279-61031
E-Mail: juleica@soziales.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über entsprechende Ausbildung bzw. Fortbildung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Lehrgang bei erstmaliger Beantragung
- Lichtbild
Voraussetzungen
- Kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Mindestens vollendetes 16. Lebensjahr
- Bei Erstantrag entsprechende Ausbildung und Erste-Hilfe-Lehrgang
- Bei erneuter Beantragung von Juleica-Inhaber:innen eine entsprechende Fortbildung
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Antragssteller:innen müssen sich auf www.juleica-antrag.de registrieren und dort den Antrag stellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.
Die Verantwortung für die Auswahl der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters sowie deren Aus- und Fortbildung trägt der antragstellende Träger der Jugendhilfe. Mit der Freischaltung des Online-Antrages erklärt der Träger, dass die Person, für welche die Juleica beantragt wird, zur Erfüllung der Aufgaben als Jugendleiterin bzw. als Jugendleiter geeignet ist und eine hinreichende Ausbildung bzw. (bei erneuter Ausstellung) eine Weiterbildung erhalten hat.
Die Verantwortung für die Auswahl der Jugendleiterin bzw. des Jugendleiters sowie deren Aus- und Fortbildung trägt der antragstellende Träger der Jugendhilfe. Mit der Freischaltung des Online-Antrages erklärt der Träger, dass die Person, für welche die Juleica beantragt wird, zur Erfüllung der Aufgaben als Jugendleiterin bzw. als Jugendleiter geeignet ist und eine hinreichende Ausbildung bzw. (bei erneuter Ausstellung) eine Weiterbildung erhalten hat.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde) am 20.08.2024
Stichwörter
Juleica