Buchmacher Erlaubnis

    Buchmacher Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis wird erteilt für
    • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
    • die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
    Buchmacher und Buchmacherinnen können
    • bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (zum Beispiel Pferderennen) selbständig im eigenen Namen und für eigene Rechnung Wettverträge abschließen oder
    • für einen Totalisator oder einen anderen Buchmacher Wettverträge vermitteln oder
    • im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Wettverträge abschließen.
    Die Wetten müssen zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten.

    Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser, schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Buchmachererlaubnis
    • Formular „Anlagen des Antrages auf Erteilung der Buchmachererlaubnis“ samt der darin benannten Nachweise und Belege.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nachweislich die notwendige personelle Zuverlässigkeit.
    • Sie besitzen nachweislich die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
    • Sie besitzen nachweislich die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen.
    • Sie besitzen nachweislich die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
    www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021/__2.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Erlaubnis für die Öffentlichkeit für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für jeweils ein Jahr: 500 EUR
    für jede weitere Wettannahmestelle für das Jahr: 80 EUR
     
    Erlaubnis für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für die Personen, derer sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen wollen für jeweils ein Jahr:
    150 EUR
     
    Erlaubnis für einen Buchmacher zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten auf einer Rennbahn je Tag: 25 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gemäß dem Formblatt „Anlage des Antrages auf Erteilung der Buchmachererlaubnis“ sind mit dem Antrag folgende Angaben zu machen:
    • Persönliche Daten
    • Vorlage polizeiliches Führungszeugnis
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Bauaufsicht
    • Bescheinigung über Steuerschuldenfreiheit
    • Auszug aus dem Schuldnerregister
    • Nachweis über Vorhandensein eines Betriebskapitals von mindestens 25.000 EUR
    • Sachkundenachweis
    • Passfotos
    • Mietvertrag, Lageplan und Flächenaufteilungsplan für Örtlichkeit an der das Buchmachergewerbe ausgeführt werden soll sowie Angaben zu weiteren gewerblichen Tätigkeiten, die an dieser Örtlichkeit gegebenenfalls ausgeführt werden sollen
    • Gewerbeanmeldung
    • Liste der Totalisatoren und Buchmacher, an die vermittelt wird
    • Entscheidungsrelevante Angaben zum Veranstalten von Pferdewetten (was wird durch wen veranstaltet, welche Wettarten werden angeboten, Wettprogramm, Limits)
    • Bei Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis: Aufstellung der Umsätze aus den letzten drei Jahren
    • Nachweis über erbrachte Sicherheitsleistung
    • Sozialkonzept, Darlegung wie der Schutz Minderjähriger sichergestellt werden soll
    • Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister sowie Gesellschaftsvertrag

    Die Erlaubnis kann mit Befristungen, Auflagen und einem vorbehaltenen Widerrufsrecht erteilt werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Rennwettlotteriegesetz am 29.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fa. Buchmachereierlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en