• Altenwerder (Landkreis Altenwerder, Hamburg)

Stadtjäger oder Stadtjägerin kontaktieren

Sie können sich an den Stadtjäger oder die Stadtjägerin wenden, wenn Sie Unterstützung bei städtischen Problemen mit Wildtieren benötigen oder Fragen haben.

Beschreibung

Ein Stadtjäger oder eine Stadtjägerin übernimmt im Auftrag und mit Genehmigung der zuständigen Behörden jagdliche Aufgaben innerhalb einer bebauten Ortschaft. Wenn Sie Probleme mit Wildtieren haben, können Sie sich an den Stadtjäger oder die Stadtjägerin wenden.

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

Aktuelles

Polizei Hamburg

Beschreibung

Polizei Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Grüner Deich 1

20097 Hamburg

S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

Öffnungszeiten

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts (GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHArahmen

Rechtsbehelf

Entfällt

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle und schildern ihr Anliegen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Marder (Stadtjäger)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en