Stadtjäger oder Stadtjägerin kontaktieren

    Sie können sich an den Stadtjäger oder die Stadtjägerin wenden, wenn Sie Unterstützung bei städtischen Problemen mit Wildtieren benötigen oder Fragen haben.

    Beschreibung

    Ein Stadtjäger oder eine Stadtjägerin übernimmt im Auftrag und mit Genehmigung der zuständigen Behörden jagdliche Aufgaben innerhalb einer bebauten Ortschaft. Wenn Sie Probleme mit Wildtieren haben, können Sie sich an den Stadtjäger oder die Stadtjägerin wenden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHArahmen

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie kontaktieren die zuständige Stelle und schildern ihr Anliegen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Marder (Stadtjäger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en