- Winterhude (Landkreis Winterhude, Hamburg)
Stadtjäger oder Stadtjägerin kontaktieren
Sie können sich an den Stadtjäger oder die Stadtjägerin wenden, wenn Sie Unterstützung bei städtischen Problemen mit Wildtieren benötigen oder Fragen haben.
Beschreibung
Ein Stadtjäger oder eine Stadtjägerin übernimmt im Auftrag und mit Genehmigung der zuständigen Behörden jagdliche Aufgaben innerhalb einer bebauten Ortschaft. Wenn Sie Probleme mit Wildtieren haben, können Sie sich an den Stadtjäger oder die Stadtjägerin wenden.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts (GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHArahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHArahmen
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie kontaktieren die zuständige Stelle und schildern ihr Anliegen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.
Kosten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Marder (Stadtjäger)