Gewerblicher Umgang mit Feuerwerksartikeln der Klassen I und II sowie der Unterklasse T1 anzeigen
Beschreibung
- die Aufnahme des Betriebs,
- die Eröffnung von Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen,
- die Einstellung des Betriebs oder von bestimmten Tätigkeiten,
- die Schließung von Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen,
- die Bestellung oder Abberufung von Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstellen leiten,
- sowie der Wechsel von Vertretungsbefugten bei juristischen Personen.
Die Anzeigepflicht gilt unter anderem für den Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorien F1 und F2 (zum Beispiel für Silvester).
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
2849 VS11
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-15, Do 8-15.30 und Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
VS123 Verbraucherschutz-Gewerbe
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
E - Gaststättenerlaubnisse Bac
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.
Kontaktperson
A-VS-121
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6058
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z. B. E-Mail) Vereinbarung
Kontaktperson
Verbraucherschutzamt Mitte - VS12
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
erforderliche Unterlagen
- die mit der Leitung beauftragten Personen an und reichen Sie für diese Personen folgende Unterlagen mit ein:
- Nachweis der Fachkunde
- gegebenenfalls Nachweis der Erlaubnis für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- gegebenenfalls Bedürfnisnachweis
Voraussetzungen
- Sie bestellen die verantwortlichen Personen entsprechend des Umfang Ihres Betriebes und der Art Ihrer Tätigkeit.
- Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde und weisen diese nach.
- Sie verfügen gegebenenfalls über die Erlaubnis für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen.
- Sie verfügen gegebenenfalls über einen Bedürfnisnachweis.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__14.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie beabsichtigen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 zu verkaufen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen. Wenn Sie beabsichtigen jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände zu verkaufen, reicht die einmalige Anzeige aus.
Wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (zum Beispiel Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen) oder der Verkauf eingestellt wird, müssen Sie dies erneut anzeigen.
Für jeden Verkaufseinrichtung müssen Sie genügend verantwortliche Personen benennen, die sowohl für die Aufsicht beim Verkauf als auch für die Lagerung zuständig sind. Die Auswahl und Bestellung dieser Personen nehmen Sie durch Ihre innerbetriebliche Organisation vor.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen Sie das ganze Jahr über verkaufen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen Sie nur in der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember verkaufen. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, dürfen Sie schon am 28. Dezember mit dem Verkauf beginnen. Fällt in diese Zeit ein verkaufsoffener Sonntag, so ist auch an diesem Tag der Verkauf erlaubt.
Wenn eine Person außerhalb der oben genannten Zeit Feuerwerk der Kategorie F2 kaufen und abbrennen möchte, benötigt sie eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Bezirksamt.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in Hamburg nur vom 31.12, 18 Uhr bis zum 01.01.des folgenden Jahres, 1 Uhr erlaubt.
In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrennen (für Raketen mindestens 200 m und im Übrigen mindestens 50 m Abstand).
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 04.01.2024
Stichwörter
Feuerwerkskörper, Anzeige des Verkaufs