Anzeige zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Entgegennahme

    Gewerblicher Umgang mit Feuerwerksartikeln der Klassen I und II sowie der Unterklasse T1 anzeigen

    Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II und Unterklasse T1 handeln, müssen Sie das der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit explosiven Stoffen umgehen oder handeln, müssen Sie der zuständigen Behörde bestimmte Ereignisse melden. Dazu gehören
    • die Aufnahme des Betriebs, 
    • die Eröffnung von Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen, 
    • die Einstellung des Betriebs oder von bestimmten Tätigkeiten, 
    • die Schließung von Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen,
    • die Bestellung oder Abberufung von Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstellen leiten,
    • sowie der Wechsel von Vertretungsbefugten bei juristischen Personen.

    Die Anzeigepflicht gilt unter anderem für den Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorien F1 und F2 (zum Beispiel für Silvester).

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Holstenstraße 65-67

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
    Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Vielen Dank.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo, Di 8-15, Do 8-15.30 und Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Am 02. und 03. Dezember 2024 ist das Service-Zentrum des WBZ Eimsbüttel aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung nicht erreichbar. Anfragen können schriftlich per E-Mail an das Kundenpostfach wbz-service@eimsbuettel.hamburg.de gesandt werden.
     

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z. B. E-Mail) Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Geben Sie in Ihrer Anzeige über die Aufnahme oder die Eröffnung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle 
    • die mit der Leitung beauftragten Personen an und reichen Sie für diese Personen folgende Unterlagen mit ein:
      • Nachweis der Fachkunde
      • gegebenenfalls Nachweis der Erlaubnis für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen
      • gegebenenfalls Bedürfnisnachweis

    Voraussetzungen

    • Sie bestellen die verantwortlichen Personen entsprechend des Umfang Ihres Betriebes und der Art Ihrer Tätigkeit.
    • Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde und weisen diese nach.
    • Sie verfügen gegebenenfalls über die Erlaubnis für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen.
    • Sie verfügen gegebenenfalls über einen Bedürfnisnachweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__14.html

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihre Anzeige mit allen notwendigen Unterlagen bei zuständigen Stelle ein. 
    Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige

    Fristen

    Reichen Sie die Anzeige mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle ein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 2 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie beabsichtigen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 zu verkaufen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen. Wenn Sie beabsichtigen jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände zu verkaufen, reicht die einmalige Anzeige aus.

    Wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (zum Beispiel Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen) oder der Verkauf eingestellt wird, müssen Sie dies erneut anzeigen.

    Für jeden Verkaufseinrichtung müssen Sie genügend verantwortliche Personen benennen, die sowohl für die Aufsicht beim Verkauf als auch für die Lagerung zuständig sind. Die Auswahl und Bestellung dieser Personen nehmen Sie durch Ihre innerbetriebliche Organisation vor.

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen Sie das ganze Jahr über verkaufen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen Sie nur in der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember verkaufen. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, dürfen Sie schon am 28. Dezember mit dem Verkauf beginnen. Fällt in diese Zeit ein verkaufsoffener Sonntag, so ist auch an diesem Tag der Verkauf erlaubt.

    Wenn eine Person außerhalb der oben genannten Zeit Feuerwerk der Kategorie F2 kaufen und abbrennen möchte, benötigt sie eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Bezirksamt.

    Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in Hamburg nur vom 31.12, 18 Uhr bis zum 01.01.des folgenden Jahres, 1 Uhr erlaubt.

    In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrennen (für Raketen mindestens 200 m und im Übrigen mindestens 50 m Abstand).
    In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Feuerwerkskörper, Anzeige des Verkaufs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en