Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

    Beschreibung

    Reisen Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Infektionsschutz, Kommunalhygiene und Medizinalwesen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Infektionsschutz, Kommunalhygiene und Medizinalwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Infektionsschutz, Kommunalhygiene und Medizinalwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Infektionsschutz, Kommunalhygiene und Medizinalwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 8 e

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Übertragungen von Impfbescheinigungen in den Impfpass werden nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 42881-3686 montags zwischen 10 – 12 und mittwochs zwischen 14 -16 Uhr im Gesundheitsamt Wandsbek, Robert Schuman Brücke 4 vorgenommen.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit (Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathauspassage 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach (telefonischer) Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Gesundheitsaufsicht - Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Medizinalwesen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Gesundheitsaufsicht - Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Medizinalwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Gesundheitsaufsicht - Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Medizinalwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit - Gesundheitsaufsicht - Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Medizinalwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Eppendorfer Landstraße 59

    20249 Hamburg

    Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, U1/U3 Kellinghusenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-15, Fr 8-14 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten (Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 122

    22763 Hamburg

    Busse 1, 115, 150, 250 Griegstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr, bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Amtsärztliche Gutachten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Bergedorf - Geschäftsstelle Gesundheitsamt - (Bezirksamt Bergedorf - Geschäftsstelle Gesundheitsamt -)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Geschäftsstelle Gesundheitsamt -

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Geschäftsstelle Gesundheitsamt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1

    21031 Hamburg

    Busse X32/12/29/X80/136/137/234/332/534 bis Alte Holstenstraße oder S2/RE1 Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Bitte um vorherige Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.

     

    Voraussetzungen

    Die Betäubungsmittel müssen von einer Ärztin oder von einem Arzt verschrieben worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 75 Schengener Durchführungsabkommen

    Verfahrensablauf

    • Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausstellen.
    • Lassen Sie diese durch das Gesundheitsamt beglaubigen und führen Sie diese auf Ihrer Reise mit.
    • Bei Reisen in Schengen-Staaten ist eine beglaubigte Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes über die Verschreibung ausreichend.
    • Bei Reisen in andere Länder sollten Sie eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung / eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel für die Dauer der Reise angemessen sind.

    Bearbeitungsdauer

    Unmittelbare Bearbeitung.

    Kosten

    15 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Es können besondere Genehmigungen erforderlich sein. Wenn die Arztpraxis in Hamburg ist, gibt es eine Allzuständigkeit. Jedes Gesundheitsamt kann aufgesucht werden. Liegt die Arztpraxis in einem anderen Bundesland, ist Hamburg nicht der Ansprechpartner.

    Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Betäubungsmittel, Mitnahme bei Auslandsreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en