Feuerwerksgenehmigungen
Wenn Sie eine Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks erhalten möchten, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.
Beschreibung
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist für die Genehmigungsverfahren für Feuerwerke nur zuständig, wenn es um Großfeuerwerke mit gewerblichen Pyrotechnikern geht. Genehmigungen für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk fallen in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter beziehungsweise der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt. Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 08.01.2025
Stichwörter
Genehmigungen für Feuerwerk