Feuerwerksgenehmigungen

    Wenn Sie eine Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks erhalten möchten, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist für die Genehmigungsverfahren für Feuerwerke nur zuständig, wenn es um Großfeuerwerke mit gewerblichen Pyrotechnikern geht. Genehmigungen für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk fallen in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter beziehungsweise der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt. Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 08.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Genehmigungen für Feuerwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en