• Bergedorf (Landkreis Bergedorf, Hamburg)

Passermächtigung anfordern

Als Behördenmitarbeiter oder Behördenmitarbeiterin können Sie eine Passermächtigung anfordern.

Beschreibung

Ein Antrag auf Ausstellung eines Passes muss bei der örtlich zuständigen Passbehörde eingereicht werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunde ist auch eine örtlich unzuständige Passbehörde verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Ausstellung des Passes durch eine unzuständige Passbehörde ist jedoch nur mit der Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde zulässig.

Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter einer örtlich unzuständigen Behörde können Sie eine Passermächtigung beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Anforderung eines Lichtbildes (Registerkarte).

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)

Aktuelles

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

Beschreibung

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

Adresse

Hausanschrift

Hammer Straße 30-34

22041 Hamburg

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Anfrage der unzuständigen Passbehörde liegt der zuständigen Passbehörde vor.
  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktueller Wohnort)
  • Angabe des wichtigen Grundes (zum Beispiel Reisepassverlust)

Voraussetzungen

Sie sind Mitarbeitende oder Mitarbeitender einer Passbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anforderung per Email oder Fax bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anforderung.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Passermächtigung.

Fristen

6 Monate

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Für Passersatzdokumente zur Rückkehr, die ausschließlich zur Einreise nach Deutschland ausgestellt werden ist keine Passermächtigung erforderlich.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Pass- und Ausweisregister am 12.03.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Passermächtigungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en