- Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)
Passermächtigung anfordern
Als Behördenmitarbeiter oder Behördenmitarbeiterin können Sie eine Passermächtigung anfordern.
Beschreibung
Ein Antrag auf Ausstellung eines Passes muss bei der örtlich zuständigen Passbehörde eingereicht werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunde ist auch eine örtlich unzuständige Passbehörde verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Ausstellung des Passes durch eine unzuständige Passbehörde ist jedoch nur mit der Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde zulässig.
Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter einer örtlich unzuständigen Behörde können Sie eine Passermächtigung beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Anforderung eines Lichtbildes (Registerkarte).
Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter einer örtlich unzuständigen Behörde können Sie eine Passermächtigung beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Anforderung eines Lichtbildes (Registerkarte).
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr
Kontaktperson
Pass- und Ausweisregister
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anfrage der unzuständigen Passbehörde liegt der zuständigen Passbehörde vor.
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktueller Wohnort)
- Angabe des wichtigen Grundes (zum Beispiel Reisepassverlust)
Voraussetzungen
Sie sind Mitarbeitende oder Mitarbeitender einer Passbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Passgesetz (PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anforderung per Email oder Fax bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anforderung.
- Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Passermächtigung.
Fristen
6 Monate
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für Passersatzdokumente zur Rückkehr, die ausschließlich zur Einreise nach Deutschland ausgestellt werden ist keine Passermächtigung erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Pass- und Ausweisregister am 12.03.2025
Stichwörter
Passermächtigungen