Passermächtigung anfordern

    Als Behördenmitarbeiter oder Behördenmitarbeiterin können Sie eine Passermächtigung anfordern.

    Beschreibung

    Ein Antrag auf Ausstellung eines Passes muss bei der örtlich zuständigen Passbehörde eingereicht werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunde ist auch eine örtlich unzuständige Passbehörde verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Ausstellung des Passes durch eine unzuständige Passbehörde ist jedoch nur mit der Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde zulässig.

    Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter einer örtlich unzuständigen Behörde können Sie eine Passermächtigung beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Anforderung eines Lichtbildes (Registerkarte).

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Anfrage der unzuständigen Passbehörde liegt der zuständigen Passbehörde vor.
    • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktueller Wohnort)
    • Angabe des wichtigen Grundes (zum Beispiel Reisepassverlust)

    Voraussetzungen

    Sie sind Mitarbeitende oder Mitarbeitender einer Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anforderung per Email oder Fax bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anforderung.
    • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Passermächtigung.

    Fristen

    6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Passersatzdokumente zur Rückkehr, die ausschließlich zur Einreise nach Deutschland ausgestellt werden ist keine Passermächtigung erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Pass- und Ausweisregister am 12.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Passermächtigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en