Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Führerschein, Befristete Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Personenbeförderung) verlängern
Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis für LKW, Bus oder Personenbeförderung besitzen (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E), können Sie eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird befristet erteilt. Wenn die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis abläuft und Sie weiterhin Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Verkehr
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Mitte
Beschreibung
Fahrerlaubnis Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Nord
Beschreibung
Fahrerlaubnis Nord
Adresse
Hausanschrift
Bus 292 Tarpen
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre
- Terminbestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke), nicht älter als 3 Monate
- wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- bisheriger Personenbeförderungsschein
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate
- wenn Sie 60 Jahr oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie sind in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C oder D oder in Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen, Ihre Identität und Führerschein werden vor Ort geprüft.
- Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Bescheinigung zur Personenbeförderung direkt ausgehändigt oder Ihr neuer LKW- oder Bus-Führerschein bestellt.
- Ihr alter Führerschein wird befristet. Der neue Führerschein wird Ihnen per Einschreiben nach Hause zugesandt. Auch die Fahrerkarte und der Fahrerqualifizierungsnachweis werden Ihnen direkt postalisch zugesandt, falls Sie diese mitbestellt haben.
Fristen
Ihre Fahrerlaubnis kann um höchstens 5 Jahre verlängert werden.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des Bus- oder LKW-Führerscheins dauert circa 3 Wochen.
Der Personenbeförderungsschein kann sofort vor Ort ausgestellt werden.
Der Personenbeförderungsschein kann sofort vor Ort ausgestellt werden.
Kosten
38,30 EUR - 45,10 EUR.
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen vorher in das aktuelle Kartenformat umtauschen. Bitte buchen Sie hierfür einen weiteren Termin.
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrerkarte oder Antrag Fahrgastbeförderungsschein oder Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional).
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 20.12.2022
Stichwörter
Fahrgastbeförderung