Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Führerschein, Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Personenbeförderung)

    Fahrerlaubnisse für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E) können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    LBV NF1 (LBV NF1)

    Aktuelles

    LBV NF1

    Beschreibung

    LBV NF1

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter (Nicht für Personenbeförderung erforderlich)
    • EU-Kartenführerschein
    • aktueller deutscher EU-Kartenführerschein. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, muss vorher getauscht werden. Bitte buchen Sie dafür einen weiteren Termin.
    • Original-Personenbeförderungsschein - wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr (§§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz - PBefG), PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG) (weitere Informationen unter dem Link "Personenbeförderung", siehe unten)
    • ärztliches Gutachten (FeV Anlage 5 Nr.1), nicht älter als ein Jahr
    • Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten (FeV Anlage 6), nicht älter als zwei Jahre     
    • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate (Nicht erforderlich bei LKW)
    • die Terminbestätigung

    Besonderheiten mit Vollendung des 50. Lebensjahres bei den D-Klassen

    • ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV (u.a. Reaktionstest), nicht älter als ein Jahr

    Besonderheiten mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei Taxi, Mietwagen und Krankenwagen

    • ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV (u.a. Reaktionstest), nicht älter als ein Jahr

    Bitte unbedingt einen Termin buchen.

    Voraussetzungen

    • der melderechtliche Hauptwohnsitz ist in Hamburg
    • gültiger Personenbeförderungsschein

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    Anlage 5 FeV
    Anlage 6 FeV

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen, Ihre Identität und Führerschein wird vor Ort geprüft.
    • Bei Vorliegen aller Unterlagen wird die Bescheinigung zur Personenbeförderung direkt ausgehändigt.
    • Ihr alter Führerschein wird befristet und der neue Führerschein postalisch zugeschickt. Ebenso werden die Fahrerkarte und der Fahrerqualifizierungsnachweis direkt postalisch zugesandt.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die Unterlagen vollständig sind, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden.

    Kosten

    Die Verlängerung eines Führerscheins zur Personenbeförderung kostet zwischen 38,30 EUR und 44,20 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Antrag ist persönlich zu stellen.
    • Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
    • Der Führerschein kann bis maximal fünf Jahre verlängert werden.

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Antrag Fahrerkarte oder Antrag Fahrgastbeförderungsschein oder Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional).
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 20.12.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en