• Altengamme (Landkreis Altengamme, Hamburg)

Wahlvorschlagsverfahren Allgemeine Informationen

Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.

Beschreibung

Im Wahlvorschlagsverfahren wird bestimmt, wer für eine Wahl aufgestellt und zugelassen wird. Je nach Art der Wahl gelten andere Bestimmungen. Sie müssen Ihren Wahlvorschlag immer mit allen erforderlichen Vordrucken einreichen.

Europawahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Zuständig ist die Bundeswahlleitung

Bundestagswahl: 
Wahlvorschläge können durch Parteien und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Landes- und Kreiswahlleitung.

Bürgerschaftswahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Landes- und Bezirkswahlleitung

Bezirksversammlungswahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Bezirkswahlleitung

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Landeswahlamt Hamburg (Landeswahlamt Hamburg)

Aktuelles

Landeswahlamt Hamburg

Beschreibung

Landeswahlamt Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Johanniswall 4

20095 Hamburg

U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  •  Wahlvorschlag(Kandidierendenliste) 
  • Zustimmungserklärungen der Kandidierenden 
  • Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidierenden (bei Unionsbürgerinnen und -bürgern gegebenenfalls Versicherung an Eides statt) 
  • Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Kandidierenden
  • eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung
  • Gegebenenfalls: Unterstützungsunterschriften

Voraussetzungen

  • Sie reichen den Wahlvorschlag schriftlich ein.
  • Bei der Einreichung beachten Sie die jeweiligen Form- (Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen) sowie Fristerfordernisse.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Die zuständigen Ausschüsse entscheiden über die Zulassung oder Nichtzulassung der Wahlvorschläge. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der jeweils zuständigen Stelle einzulegen. Die geltenden Regelungen können den zugehörigen Wahlgesetzen entnommen werden.

Verfahrensablauf

  • Sie fordern die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Formblätter bei der zuständigen Bundes-, Landes-, Kreis- oder Bezirkswahlleitung an.
  • Sie machen alle erforderlichen Angaben und reichen die Formblätter zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Je nach zuständiger Stelle steht Ihnen hierzu gegebenenfalls auch ein Onlineportal zur Verfügung.

Fristen

Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge
Europawahl: bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.
Bundestagswahl: bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.
Bürgerschaftswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
Bezirksversammlungswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
 

Bearbeitungsdauer

Eine erste Einschätzung bezüglich der Zulässigkeit erhält die einreichende Person in der Regel bereits beim Einreichen vor Ort. Die endgültige Entscheidung trifft der für die Zulassung zuständige Wahlausschuss. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch FP BIS A23 Landeswahlamt Hamburg

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Bezirksversammlungswahlen, Wahlvorschläge

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en